Energieberatung: Optimieren Sie Ihre Energieeffizienz.
Nachhaltige Energieberatung ist der Schlüssel zu einer umweltbewussten und effizienten Energienutzung. Sie hilft dabei, Ressourcen zu schonen und den Energieverbrauch langfristig zu senken. Mit maßgeschneiderten Lösungen gestalten wir gemeinsam eine nachhaltige Zukunft.

Energieeffizienz
beginnt mit der
richtigen Beratung.
Mit unserer langjährigen Expertise helfen wir Ihnen dabei, den Energieverbrauch Ihrer Immobilie zu optimieren und gleichzeitig Kosten zu sparen. Wir analysieren Ihre Gebäudehülle und Technik und erarbeiten individuelle Lösungen für eine nachhaltige, energieeffiziente Nutzung.
Zudem unterstützen wir Sie bei der Erstellung des notwendigen Energieausweises, ob für Bestandsgebäude oder Neubauten. Profitieren Sie von maßgeschneiderten Empfehlungen, die Ihre Immobilie zukunftssicher und energieeffizient machen!
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Ihre Vorteile
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Deutliche Steigerung der Energieeffizienz
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Spürbare Senkung der Energiekosten
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Erstellung von Verbrauchs- oder Bedarfsausweisen
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Beratung zu Fördermitteln und staatlichen Zuschüssen
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Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt in der Regel 10 Jahre.
So erhalten Sie den Energieausweis.
1. Beauftragung einer Fachkraft:
Zuerst muss eine zertifizierter Energieberaterin oder ein qualifizierter Sachverständiger beauftragt werden. Dieser stellt sicher, dass der Energieausweis korrekt erstellt wird.
2. Datenaufnahme und Analyse:
Der Fachkraft erfasst alle relevanten Informationen zum Gebäude, wie Baujahr, Art der Heizung, Dämmung, Fenster, Belüftungssysteme und energetische Ausstattung.
3. Berechnung der Energieeffizienz:
Anhand der gesammelten Daten wird der Energiebedarf des Gebäudes berechnet. Es gibt zwei Varianten: Den verbrauchs-orientierten Ausweis (basierend auf den Heizkosten und dem Energieverbrauch der letzten Jahre) und den bedarfsorientierten Ausweis (basierend auf der Gebäudetechnik und Bauweise).
4. Erstellung des Energieausweises:
Der Energieausweis wird auf Grundlage der Berechnungen erstellt und enthält Informationen wie den Energiebedarf des Gebäudes, die Energieeffizienzklasse (A bis H) sowie Empfehlungen für Verbesserungsmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
5. Übergabe und Nutzung des Ausweises
Der Energieausweis wird dem Auftraggebenden übergeben und kann bei Bedarf vorgelegt werden. Bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie ist der Energieausweis verpflichtend.